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Tickets & Fahrkarten

OÖVV Einzelfahrkarte

Streckenbezogene Einzelfahrkarten berechtigen Sie zu einer einfachen Fahrt von der Einstiegs- bis in die Ausstiegszone für den auf der Fahrkarte angegebenen Weg ohne Fahrtunterbrechung zum sofortigen Fahrtantritt. Diese sind zum vollen, zum ermäßigten oder zum halben Fahrpreis erhältlich.

Streckenbezogene Einzelfahrkarten sind an den hierfür vorgesehenen Stellen für Fahrten innerhalb einzelner Zonen auch für mehrere Fahrten (Mehrfahrtenkarten) erhältlich. Eine Entwertung jeweils eines Streifens dieser Fahrkarten vor Fahrtantritt an den vorgesehenen Entwertern oder, falls keine Entwerter verfügbar, durch handschriftlichen Eintrag von Datum und Uhrzeit an der vorgesehenen Stelle auf der Fahrkarte durch das Fahrpersonal bzw. im Bereich der ÖBB vor Fahrtantritt durch den Fahrgast selbst ist erforderlich. Nach einer Tarifanpassung sind Mehrfahrtenkarten innerhalb von 3 Monaten aufzubrauchen.

Vorverkauf von streckenbezogenen Einzelfahrkarten: Streckenbezogene Einzelfahrkarten für den Regionalverkehr können auch für einen späteren Gültigkeitsbeginn, maximal jedoch 6 Monate im Voraus (derzeit nicht bei allen Vertriebsstellen möglich) unter Angabe von Datum und Uhrzeit des Fahrantritts ausgestellt werden. Diese streckenbezogenen Einzelfahrkarten gelten für eine einfache Fahrt ab dem auf der Fahrkarte ausgewiesenen Datum und Uhrzeit des Fahrantritts. Eine weitere Entwertung dieser Fahrkarten ist nicht erforderlich.

Verkauf von streckenbezogenen Einzelfahrkarten über Online-Ticketshops: Streckenbezogene Einzelfahrkarten können auch über einen autorisierten Online-Ticketshop bezogen werden. Als Fahrkarten kommen Ausdrucke auf Papier und/oder elektronische Fahrkarten in den entsprechenden Handy-Apps zur Anwendung. Diese streckenbezogenen Einzelfahrkarten sind nicht übertragbar und gelten nur für die am Fahrkartenausdruck oder elektronischen Fahrkarte angegebenen Person in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Hinsichtlich der Bestell-, Zahlungs- und Rückgabemodalitäten für Einzelfahrkarten, die über einen Online-Ticketshop ausgegeben werden, gelten die dort angegebenen allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Betreibers des autorisierten Online-Ticketshops.

Zeitkarten

Streckenbezogene Zeitkarten ggf. in Zusammenhang mit einem Kernzonenaufpreis gelten in der jeweiligen Einstiegs- und Ausstiegszone als Netzkarten, in den dazwischenliegenden Zonen als Streckenkarten zwischen Einstiegs- und Ausstiegszone für den auf der Fahrkarte angegebenen Weg. Eine Fahrtunterbrechung ist möglich. Bei Schüler-/Lehrlings-Tickets für Schüler, Berufsschüler und Lehrlinge gelten in der Ein- und Ausstiegszone bzw. in den Kernzonen besondere Regelungen.

Bei streckenbezogen Zeitkarten können über den auf der Fahrkarte angegebenen Weg hinaus grundsätzlich auch jene Wege für eine Fahrt von der Einstiegs- bis in die Ausstiegszone benützt werden, bei denen nicht mehr Zonen durchfahren werden, als für den auf der Fahrkarte angegebenen Weg. Die Gültigkeitsdauer ist auf diesen Fahrkarten aufgedruckt.

Streckenbezogene Zeitkarten, mit Ausnahme der personen- und streckenbezogenen Jahres- und Semesterkarten sowie der Schüler-/Lehrlings-Tickets für Schüler, Berufsschüler und Lehrlinge sind grundsätzlich übertragbar. Eine Weitergabe von streckenbezogenen Wochen- und Monatskarten im Zusammenhang von Arbeitsschichtwechsel ist jedoch nicht gestattet. Werden streckenbezogene Wochen- bzw. Monatskarten in diesem Sinne widriger Weise weitergegeben, sind sie ungültig und werden ohne Kostenersatz eingezogen.

Vorverkauf von streckenbezogenen Tages-, Wochen- und Monatskarten für den Regionalverkehr: Streckenbezogene Tageskarten, Wochen- und Monatskarten für den Regionalverkehr können an den hierfür vorgesehenen Stellen auch für einen späteren Gültigkeitszeitraum, maximal jedoch ein Monat im Voraus ausgestellt werden (Vordatierung). Eine weitere Entwertung dieser Fahrkarten ist nicht erforderlich.

Verkauf von streckenbezogenen Zeitkarten über Online-Ticketshops: Streckenbezogene Zeitkarten können auch über einen autorisierten Online-Ticketshop bezogen werden. Als Fahrkarten kommen Ausdrucke auf Papier (Wochen- und Monatskarten mit Einschränkungen) und/oder elektronische Fahrkarten in den entsprechenden Handy-Apps zur Anwendung. Diese streckenbezogenen Zeitkarten sind nicht übertragbar und gelten nur für die am Fahrkartenausdruck oder in der elektronischen Fahrkarte angegebene Person und - bei streckenbezogenen Tages-, Wochen- und Monatskarten - in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis.

1h-Tickets

1h-Tickets sind Zeitkarten. Ihre Geltungsdauer beginnt mit dem ausgewählten Gültigkeitsbeginn. Die letzte Fahrt muss innerhalb des Zeitraumes von 60 Minuten beendet sein.

Derzeit werden 1h-Tickets nur für die Kernzone Linz ausgegeben und sind nur über den mobilen Online-Ticketshop (Ticket-App) der LINZ AG LINIEN erhältlich.

OÖVV Tageskarte

Streckenbezogene Tageskarten sind Zeitkarten. Ihre Geltungsdauer endet am Gültigkeitstag um 24:00 Uhr. Tageskarten werden zum vollen, zum ermäßigten oder zum halben Fahrpreis ausgegeben. Streckenbezogene Tageskarten können an den hierfür vorgesehenen Stellen für Fahrten innerhalb einzelner Zonen auch für mehrere Tage (Mehrfahrtenkarten) ausgegeben werden. Eine Entwertung jeweils eines Streifens dieser Fahrkarten vor Fahrtantritt an den vorgesehenen Entwertern oder, falls keine Entwerter verfügbar, durch handschriftlichen Eintrag des Datums an der vorgesehenen Stelle auf der Fahrkarte durch das Fahrpersonal bzw. im Bereich der ÖBB vor Fahrtantritt durch den Fahrgast selbst ist erforderlich. Nach einer Tarifanpassung sind Mehrfahrtenkarten innerhalb von 3 Monaten aufzubrauchen.

24-Stundenkarten

24-Stundenkarten sind Zeitkarten. Ihre Geltungsdauer beginnt mit dem Zeitpunkt des Kaufs oder der Entwertung und endet 24 Stunden nach Gültigkeitsbeginn. Die letzte Fahrt muss innerhalb des Zeitraumes von 24 Stunden beendet sein. 24-Stundenkarten werden zum vollen, zum ermäßigten oder zum halben Fahrpreis ausgegeben.

Derzeit werden 24-Stundenkarten nur für die Kernzone Linz ausgegeben. Eine Entwertung dieser Fahrkarte vor Fahrtantritt an den vorgesehenen Entwertern oder, falls keine Entwerter verfügbar, durch handschriftlichen Eintrag von Datum und Uhrzeit an der vorgesehenen Stelle auf der Fahrkarte durch das Fahrpersonal bzw. bei den ÖBB vor Fahrtantritt durch den Fahrgast selbst, ist erforderlich.

OÖVV Wochenkarte

Streckenbezogene Wochenkarten sind Zeitkarten. Sie gelten an sieben aufeinander folgenden Kalendertagen. Die Geltungsdauer endet am letzten Gültigkeitstag um 24:00 Uhr. Bei streckenbezogenen Wochenkarten, die über einen Online-Ticketshop bezogen werden, werden nur elektronische Fahrkarten einer autorisierten Handy-App anerkannt. Ausdrucke auf Papier werden nicht als Fahrkarte anerkannt, ausgenommen die im Linz-Linien Onlineshop gekauften Fahrkarten für die Kernzone Linz.

OÖVV Monatskarte

Streckenbezogene Monatskarten sind Zeitkarten. Sie gelten vom Ausstellungstag bis zu dem der Datumszahl vorangegangenen Tag des Folgemonats um 24:00 Uhr (z. B. vom 7. Mai bis zum 6. Juni, 24:00 Uhr). Die Gültigkeitsdauer von streckenbezogenen Monatskarten die am ersten eines Monates gelöst werden, endet am letzten Tag des gleichen Monates um 24:00 Uhr (z.B. 31. Mai, 30. Juni, 28. Februar).

Bei streckenbezogenen Monatskarten, die über einen Online-Ticketshop bezogen werden, werden elektronische Fahrkarten einer autorisierten Handy-App anerkannt. Ausdrucke auf Papier werden nicht als Fahrkarte anerkannt, ausgenommen die im Linz-Linien Onlineshop gekauften Fahrkarten für die Kernzone Linz.

 Infos zur Mitnahme eines Hundes mit der OÖVV Monatskarte finden Sie HIER

OÖVV Jahreskarte

Streckenbezogene Jahreskarten sind Zeitkarten. Die Gültigkeitsdauer der streckenbezogenen Jahreskarte beträgt zwölf aufeinander folgende Kalendermonate, beginnend mit dem ersten Tag des ersten gültigen Monats und endend mit dem letzten Tag des zwölften Monats.

Streckenbezogene Jahreskarten für den Regionalverkehr können im OÖVV Ticketshop online bestellt werden oder werden vom OÖVV Kundencenter ausgestellt, Jahreskarten für die Kernzone Linz vom Kundencenter der Linz AG, Jahreskarten für die Kernzone Wels und Jahreskarten für die Kernzone Steyr vom Kundenbüro der Stadtbetriebe Steyr. Seit 26.10.2021 können nur noch streckenbezogene OÖVV Jahreskarten bestellt werden, die günstiger sind als die entsprechende Kategorie des KlimaTickets OÖ.

 Infos zur Mitnahme eines Hundes mit der OÖVV Jahreskarte finden Sie HIER

Semesterkarten für Studierende

Streckenbezogene Semesterkarten sind Zeitkarten. Zum Kauf von streckenbezogenen Semesterkarten sind Studierende mit Wohnsitz und Studienort in Oberösterreich berechtigt, soweit sie am ersten Tag der Gültigkeit der Semesterkarte (Stichtage 1. März bzw. 1. September) das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bis zum Tag vor dem 26. Geburtstag) und ggf. zusätzliche von den Ausgabestellen geforderte Zugangsbedingungen (z.B. Meldezettel, Studienbestätigung) erfüllen. Streckenbezogene Semesterkarten werden für die jeweilige Strecke zwischen Wohnsitz und Studienort ausgestellt. Mehr Informationen:  Studenten

Schüler-Tickets für Schüler und Berufschüler

Streckenbezogene Schüler-Tickets sind Zeitkarten. Die Beantragung der streckenbezogenen Schüler-Tickets erfolgt online über den Ticketshop des OÖVV zu erfolgen. Mehr Informationen zu den Schüler- & Lehrlingsangeboten finden Sie HIER.

Lehrlings-Ticket

Streckenbezogene Lehrlings-Tickets sind Zeitkarten. Sie werden unter angegebenen Voraussetzungen und auf entsprechenden Antrag für den Weg zwischen dem Wohnort, von dem aus die betriebliche Ausbildungsstätte besucht wird und der betrieblichen Ausbildungsstätte ausgestellt. Bei Relationen, welche die Verbundraumgrenzen überschreiten, gelten Lehrlings-Tickets nur bis zu einer definierten Grenzzone zum Nachbarverkehrsverbund.

Sie können Ihr streckenbezogenes Lehrlings-Tickets erfolgt online über den OÖVV Ticketshop beantragen. Die Zustellung erfolgt auf dem Postweg. Für den Fall, dass Sie über keinen Zugang zur Online-Beantragung verfügen, können Sie Ihr Lehrlings-Ticket auch über öffentlich bekanntgegebene Vertriebsstellen (Service-Points) beantragen. Weitere Informationen finden Sie HIER.

Netzkarten

Netzkarten, ggf. in Zusammenhang mit einem Kernzonenaufpreis, gelten in Teilen des Verbundraums wie auf der Fahrkarte angegeben oder im gesamten Verbundraum auf den jeweiligen Verbundlinien. Netzkarten mit Ausnahme personenbezogener Jahresnetzkarten sind grundsätzlich übertragbar.

Vorverkauf von Netzkarten für den Regionalverkehr: Tagesnetzkarten für den Regionalverkehr können an den vorgesehenen Stellen auch für einen späteren Gültigkeitszeitraum, maximal jedoch ein Monat im Voraus ausgestellt werden (Vordatierung). Eine weitere Entwertung dieser Fahrkarten ist nicht erforderlich.

Verkauf von Netzkarten über Online-Ticketshops: Netzkarten können allenfalls nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen für die einzelnen Fahrkartengattungen auch über einen autorisierten Online-Ticketshop bezogen werden. Als Fahrkarten kommen Ausdrucke auf Papier (Wochen- und Monatskarten mit Einschränkungen) und/oder elektronische Fahrkarten in einer entsprechenden Handy-App zur Anwendung. Diese Netzkarten sind nicht übertragbar und gelten nur für die am Fahrkartenausdruck oder auf der elektronischen Fahrkarte angegebene Person und bei Tagesnetzkarten in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis.

Hinsichtlich der Bestell-, Zahlungs- und Rückgabemodalitäten für Zeitkarten, die über einen Online-Ticketshop ausgegeben werden, gelten die dort angegebenen allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Betreibers des autorisierten Online-Ticketshops.

Freizeit-Ticket OÖ (Tagesnetzkarte)

Das Freizeit-Ticket OÖ ist für beliebig viele Fahrten am Gültigkeitstag von Montag bis Freitag ab 9:00 sowie Sa/So/Feiertag ganztägig bis 03:00 Uhr morgens des Folgetages auf allen Verbundlinien im Verbundraum OÖ  inkl. des gesamten Salzkammerguts (OÖ + Salzburg + Steiermark) gültig. Ausgenommen sind Fernverkehrszüge (lnterCity-Express, lnterCity, EuroCity, EuroNight, D-Zug, Railjet, Railjet Express, Nightjet, Westbahn) und Pöstlingbergbahn. Zur leichteren Erkennung der Züge finden Sie hier das Abkürzungsverzeichnis der ÖBB.

Der Verbundraum OÖ ist im Zonenplan ersichtlich und umfasst alle roten und blauen Linien. 

Das Freizeit-Ticket OÖ ist 2024 auch im gesamten, bundesländerübergreifenden Salzkammergut gültig. Das heißt nicht nur in Oberösterreich, sondern auch in Salzburg und der Steiermark. Alle Informationen zu den betroffenen Linien finden Sie hier zum Download: Linien, auf denen das Freizeit-Ticket OÖ in Salzburg und der Steiermark gültig ist (PDF)

Jegliche touristische private Verkehrsmittel z.B. Atterseeschifffahrt, Schafbergbahn etc. sind von der Nutzung mit demFreizeit-Ticket OÖ ausgeschlossen. 

Das Freizeit-Ticket OÖ ist für maximal 2 Personen gültig und es besteht eine Mitnahmeberechtigung für maximal 4 Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (bis zum Tag vor dem 15. Geburtstag).

Schüler, Berufsschüler und Lehrlinge (Jugendticket-Netz)

Jahresnetzkarten für Schüler, Berufsschüler und Lehrlinge (Jugendticket-Netz) sind Netzkarten. Jugendtickets-Netz sind an allen Tagen von 1. September eines Jahres bis zum 30. September des Folgejahres und auf allen Verbundlinien im Verbundraum einschließlich Pöstlingbergbahn, allen Stadt- und Ortsverkehren sowie Rufbusverkehren uneingeschränkt gültig. Bei Relationen, welche die Verbundraumgrenzen überschreiten, gelten Jugendtickets-Netz nur bis zu einer definierten Grenzzone zum Nachbar-Verkehrsverbund.

Die Beantragung des Jugendticket-Netz hat online über den  OÖVV Ticketshop zu erfolgen. Die Zustellung erfolgt auf dem Postweg. Bei der Ausstellung über den Ticketshop erhaltene und ausgedruckte vorläufige Jugendticket-Netz werden in dem darauf angegebenen Geltungszeitraum als Fahrberechtigung anerkannt. Detaillierte Informationen zum Jugendticket-Netz finden sich  HIER.

KlimaTicket Oberösterreich (Jahresnetzkarte)

Informationen zum KlimaTicket OÖ finden Sie HIER.

KlimaTicket Ö (Jahresnetzkarte)

Informationen zum KlimaTicket Ö finden Sie HIER.

Präsenz- und Zivildiener (KlimaTicket Ö, österreichweit)

Präsenz- und Zivildiener erhielten bisher die ÖBB ÖSTERREICHcard für den Zeitraum ihres Dienstes kostenlos und konnten damit das Streckennetz der ÖBB kostenlos nutzen.

Ab 1. April 2022 erhalten Präsenz- und Zivildiener nun das KlimaTicket Ö für den Zeitraum ihres Dienstes kostenlos und können damit österreichweit mit allen Öffis unterwegs sein.

Für Präsenz- und Zivildiener, die ihren Dienst vor dem 1. April 2022 angetreten haben und die ÖBB ÖSTERREICHcard kostenlos erhalten haben, wird die Gültigkeit ihrer ÖBB ÖSTERREICHcard für die Dauer ihres Dienstes auf den Gültigkeitsbereich des KlimaTicket Ö ausgeweitet.

Sie können somit ab 1. April 2022 nicht nur das Streckennetz der ÖBB mit ihrer ÖBB ÖSTERREICHcard nutzen, sondern auch alle anderen Verkehrsmittel wie Regionalbusse, Straßenbahnen etc., deren Nutzung im KlimaTicket Ö enthalten ist.

Von 1. April bis 31. Dezember 2022 werden bereits ausgegebene ÖSTERREICHcard Bundesheer/Zivildienst innerhalb der aufgedruckten Gültigkeit von allen Verbünden und Verkehrsunternehmen als KlimaTicket Ö Bundesheer/Zivildienst anerkannt.

Personen, die im Besitz eines gültigen Klimatickt Ö sind und Anspruch auf ein KlimaTicket Ö Bundesheer/Zivildienst haben, können das bestehende KlimaTicket Ö unterjährig stornieren und auf ein KlimaTicket Ö Bundesheer/Zivildienst wechseln. Der Umtausch einer ÖBB ÖSTERREICHcard Bundesheer/Zivildienst auf ein KlimaTicket Ö Bundesheer/Zivildienst ist aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich.

Präsenz- und Zivildiener, die ihren Dienst ab 1. April 2022 antreten, erhalten das KlimaTicket Ö für die Dauer der Dienstzeit kostenlos. Das KlimaTicket Ö kann, in dem Fall, NICHT online bestellt werden und muss an einer der Servicestellen – zum Beispiel in unserem Kundencenter – persönlich beantragt werden. Der Anspruch auf ein KlimaTicket Ö muss durch folgende Unterlagen nachgewiesen werden:

KlimaTicket Ö Bundesheer

  • Einberufungsbefehl, Wehrdienstausweis oder „Vorläufiger Ersatz Wehrdienstausweis“
  • Infoblatt zum KlimaTicket Ö Bundesheer
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Portraitfoto in ausreichend guter Qualität

KlimaTicket Ö Zivildienst

  • Zuweisungsbescheid, Feststellungsbescheid oder Zivildienstkarte
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Portraitfoto in ausreichend guter Qualität

Es müssen bei der Ausstellung keine Kopien der Nachweise oder sonstige Unterlagen abgelegt werden.

Das KlimaTicket Ö Bundesheer/Zivildienst ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Die Vorverkaufsfrist beträgt 1 Monat. Das vorläufige Klimaticket ist 55 Tage gültig und wird bei Kauf übergeben. Das KlimaTicket Ö Bundesheer/Zivildienst im Scheckkartenformat wird anschließend per Post zugesandt.

Geltungsdauer:

Klimaticket Ö Bundesheer: maximal 6 Monate + 2 Tage (1 Tag vor bis einen Tag nach dem Präsenzdienst); Zeitsoldaten (ZS) und Personen im Ausbildungsdienst (PiAD) haben Anspruch auf zwei aufeinanderfolgende Klimaticket Bundesheer. Das zweite kann frühestens einen Monat vor Ablauf des ersten ausgestellt werden. (Vorverkaufsfrist = 1 Monat))

Klimaticket Ö Zivildienst: maximal 9 Monate